Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist ein Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 42 € im Monat, wenn zu Hause gepflegt wird. Die Pflegebox kommt jeden Monat per Lieferung zu Ihnen nach Hause.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Ob Angehörige pflegen oder ein Pflegedienst unterstützt, spielt dabei keine Rolle. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält die Pflegehilfsmittel über das Heim.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflegebox?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat. Bleibt Ihre Pflegebox in diesem Rahmen, zahlen Sie nichts zu. Den Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse erledigen wir für Sie.
Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Dazu zählen Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Einmallätzchen. Welche Artikel wir liefern, sehen Sie in unserer Produktliste auf dieser Seite.
Ist Duschgel ein Pflegehilfsmittel?
Nein. Duschgel, Shampoo, Cremes oder Waschmittel gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die Pflegekasse bezahlt sie nicht über die 42 €. Werden solche Artikel als Zugabe angeboten, sind sie keine Leistung der Pflegekasse.
Bezahlt die Pflegekasse auch Inkontinenzeinlagen oder Windeln?
Nicht über die Pflegebox. Inkontinenzprodukte sind Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie werden in der Regel mit ärztlicher Verordnung von einem Vertragspartner Ihrer Krankenversicherung geliefert.
Bekomme ich die Pflegebox auch als privat Versicherter?
Ja. Auch die private Pflegepflichtversicherung übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat. Unter unseren Kundinnen und Kunden sind gesetzlich und privat Versicherte.
Gibt es die Pflegebox auch mit Beihilfe?
Ja. Bei Beamtinnen und Beamten teilen sich die private Pflegeversicherung und die Beihilfe die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zusammen bis zu 42 € im Monat. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen den Ablauf.
Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen?
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und gilt nur für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Eine Auszahlung als Geld ist nicht möglich.
Kann ich die Pflegebox rückwirkend beantragen?
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab dem Antrag, nicht für Monate davor. Nicht genutzte Beträge lassen sich auch nicht ansparen. Deshalb lohnt sich der Antrag gleich, wenn der Pflegegrad feststeht.
Kann ich den Inhalt meiner Pflegebox selbst wählen?
Ja. Sie stellen Ihre Pflegebox aus den Produkten unserer Liste so zusammen, wie Sie es im Alltag brauchen. Über den Button „Pflegebox verwalten“ melden Sie sich an und behalten Ihre Pflegebox im Blick.
Kann ich den Anbieter meiner Pflegebox wechseln?
Ja. Auch wenn Sie schon eine Pflegebox von einem anderen Anbieter bekommen, können Sie zu uns wechseln. Sie stellen den Antrag bei uns, wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Beim bisherigen Anbieter kündigen Sie nach dessen Bedingungen, damit sich die Lieferungen nicht überschneiden.
Wer darf den Antrag für die Pflegebox unterschreiben?
Die pflegebedürftige Person selbst oder jemand, der sie vertreten darf, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht oder als gesetzliche Betreuung. Angehörige können den Antrag gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person ausfüllen.
Bekomme ich Pflegehilfsmittel auch in der Apotheke?
Ja, auch Apotheken und Sanitätshäuser mit Vertrag Ihrer Pflegekasse geben Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab. Mit der Pflegebox müssen Sie nichts abholen: Sie kommt jeden Monat nach Hause und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie lange dauert es bis zur ersten Lieferung?
Nach dem Antrag kümmern wir uns um die Genehmigung durch Ihre Pflegekasse. Sie liegt in der Regel nach wenigen Tagen vor. Danach kommt Ihre erste Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause, die weiteren Lieferungen folgen automatisch jeden Monat.
Wird die Pauschale für Pflegehilfsmittel abgeschafft?
Stand Oktober 2026 gilt der Anspruch auf bis zu 42 € im Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Über Änderungen der Pflegeversicherung wird immer wieder diskutiert. Wir prüfen den Betrag regelmäßig und passen diese Seite an, sobald sich etwas ändert.
Woran erkenne ich einen seriösen Pflegebox-Anbieter?
Ein seriöser Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, verlangt im Rahmen von 42 € im Monat keine Zuzahlung, nennt Anschrift und Kontakt im Impressum und lässt Sie den Inhalt frei wählen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie jemand ungefragt anruft und eine Pflegebox verkaufen will.